4 Nationalsozialismus

4.3 Machtergreifung und Gleichschaltung

4.3.2 Gleichschaltung

Die Gleichschaltung war ein wichtiges Instrument der Machtergreifung. Man bezeichnet damit die Summe aller Maßnahmen zur Erzwingung der Alleinherrschaft Hitlers und der NSDAP. Ziel der Gleichschaltung war die nationalsozialistische Durchdringung der gesamten Gesellschaft und die Besetzung aller Führungspositionen mit Nationalsozialisten.

Mittel zur Erreichung dieses Ziels waren Terror, Propaganda, Gewalt gegen Andersdenkende, rücksichtslose Bekämpfung aller Gegner sowie falsche Versprechen und Wortbrüche. Die Nationalsozialisten wussten dabei psychologische Effekte zu nutzen, z. B. vermittelten Uniformen ein Gefühl der Gleichstellung, Feste ein Gemeinschaftsgefühl und Massenaufmärsche beeindruckten die Bevölkerung. Ein weiteres wichtiges Element waren Überwachung und Bespitzelung bis in unterste Ebene, z. B. in Freizeitorganisationen, durch Blockwarte sowie in der allgemeinen Bevölkerung. Schließlich ist nicht die Bedrohung durch die Gestapo zu vergessen.

Wichtige Elemente der Gleichschaltung auf Staatsebene waren:

  • die Beseitigung des Rechtsstaates durch die Reichstagsbrandverordnung (Feb. 1933), das Ermächtigungsgesetz (Mrz. 1933), die Vereinigung von Reichskanzler und Reichspräsident in einer Person nach dem Tod Hindenburgs (Aug. 1934). Im Zuge dieser Maßnahmen kam es zu einer Beseitigung sowohl der rechtsstaatlichen Prinzipien (Grundrechte, Gewaltenteilung, Verfassungsbindung der Gesetzgebung) als auch der rechtsstaatlichen Institutionen (Reichstag, Reichsrat, Reichspräsident).

  • die Beseitigung des föderalen Staatsaufbaus durch die Einsetzung von Reichsstatthaltern im April 1933 und den "Neuaufbau" des Reiches mit Abschaffung der Länder und des Reichsrates im Januar 1934

  • die Errichtung eines totalitären Einparteienstaates durch Auflösung aller Parteien mit Ausnahme der NSDAP (z. B. bereits im Juli 1933 Verbot der SPD) und Durchsetzung des Führerprinzips in allen Bereichen

  • die Unterwerfung von Beamten und Behörden durch Entlassung von missliebigen Beamten sowie einer erzwungenen Mitgliedschaft in den NS-Berufsverbänden. Wichtige Gesetze in diesem Zusammenhang waren das "Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamten" (April 1933) und das "Deutsche Beamtengesetz" (1937).

  • die Unterwerfung von Rechtssprechung und Justiz, ebenfalls durch Entlassung von missliebigen Juristen, Einrichtung von Sondergerichten für politische Straftaten, die Überwachung der Justiz durch den "Reichsrechtsführer" und schließlich die Ernennung Hitlers zum "obersten Gerichtsherrn" im Zuge des Röhm-Putsches

  • die Unterwerfung der Wehrmacht durch Vereidigung auf den "Führer", sodass letztendlich Hitler den Oberbefehl innehatte.

Elemente zur Gleichschaltung der Gesellschaft waren:

  • Beseitigung der Interessenvertretung durch Verbot der Parteien sowie der Gewerkschaften (Mai 1933); die Berufsverbände wurden der NSDAP unterstellt.

  • Beseitigung der Meinungsvielfalt und Informationsfreiheit - wichtige Etappen bildeten hier die Einführung des "Ministeriums für Volksaufklärung und Propaganda" unter Goebbels im März 1933 und das "Schriftleitergesetz" im Oktober 1933 zur Knebelung der Presse. Auch Kunst musste der NS-Weltanschauung entsprechen, "entartete" Kunst wurde verboten.

Das Gesamtergebnis war die Herstellung einer uniformen Gesellschaft durch Überwachung des öffentlichen Lebens, entsprechende weltanschauliche Erziehung der Jugend sowie Überwachung und Bespitzelung. Es wurde versucht, auch die Kirchen in dieses System der Gleichschaltung zu integrieren; jeder sollte in die "Volksgemeinschaft" eingebunden werden.

 Stationen der MachtergreifungJudenverfolgung und Holocaust

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