4 Nationalsozialismus
4.3 Machtergreifung und Gleichschaltung
4.3.2 Gleichschaltung
Die Gleichschaltung war ein wichtiges Instrument der
Machtergreifung. Man bezeichnet damit die Summe aller Maßnahmen zur
Erzwingung der Alleinherrschaft Hitlers und der NSDAP. Ziel der
Gleichschaltung war die nationalsozialistische Durchdringung der gesamten
Gesellschaft und die Besetzung aller Führungspositionen mit
Nationalsozialisten.
Mittel zur Erreichung dieses Ziels waren Terror, Propaganda,
Gewalt gegen Andersdenkende, rücksichtslose Bekämpfung aller Gegner sowie
falsche Versprechen und Wortbrüche. Die Nationalsozialisten wussten dabei
psychologische Effekte zu nutzen, z. B. vermittelten Uniformen ein Gefühl
der Gleichstellung, Feste ein Gemeinschaftsgefühl und Massenaufmärsche
beeindruckten die Bevölkerung. Ein weiteres wichtiges Element waren
Überwachung und Bespitzelung bis in unterste Ebene, z. B. in
Freizeitorganisationen, durch Blockwarte sowie in der allgemeinen
Bevölkerung. Schließlich ist nicht die Bedrohung durch die Gestapo zu
vergessen.
Wichtige Elemente der Gleichschaltung auf Staatsebene waren:
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die Beseitigung des Rechtsstaates durch die
Reichstagsbrandverordnung (Feb. 1933), das Ermächtigungsgesetz (Mrz.
1933), die Vereinigung von Reichskanzler und Reichspräsident in einer
Person nach dem Tod Hindenburgs (Aug. 1934). Im Zuge dieser Maßnahmen kam
es zu einer Beseitigung sowohl der rechtsstaatlichen Prinzipien
(Grundrechte, Gewaltenteilung, Verfassungsbindung der Gesetzgebung) als
auch der rechtsstaatlichen Institutionen (Reichstag, Reichsrat,
Reichspräsident).
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die Beseitigung des föderalen Staatsaufbaus durch
die Einsetzung von Reichsstatthaltern im April 1933 und den "Neuaufbau"
des Reiches mit Abschaffung der Länder und des Reichsrates im Januar 1934
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die Errichtung eines totalitären Einparteienstaates
durch Auflösung aller Parteien mit Ausnahme der NSDAP (z. B. bereits im
Juli 1933 Verbot der SPD) und Durchsetzung des Führerprinzips in allen
Bereichen
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die Unterwerfung von Beamten und Behörden durch
Entlassung von missliebigen Beamten sowie einer erzwungenen Mitgliedschaft
in den NS-Berufsverbänden. Wichtige Gesetze in diesem Zusammenhang waren
das "Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamten" (April 1933) und das
"Deutsche Beamtengesetz" (1937).
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die Unterwerfung von Rechtssprechung und Justiz,
ebenfalls durch Entlassung von missliebigen Juristen, Einrichtung von
Sondergerichten für politische Straftaten, die Überwachung der Justiz
durch den "Reichsrechtsführer" und schließlich die Ernennung Hitlers zum
"obersten Gerichtsherrn" im Zuge des Röhm-Putsches
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die Unterwerfung der Wehrmacht durch Vereidigung
auf den "Führer", sodass letztendlich Hitler den Oberbefehl innehatte.
Elemente zur Gleichschaltung der Gesellschaft waren:
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Beseitigung der Interessenvertretung durch Verbot
der Parteien sowie der Gewerkschaften (Mai 1933); die Berufsverbände
wurden der NSDAP unterstellt.
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Beseitigung der Meinungsvielfalt und
Informationsfreiheit - wichtige Etappen bildeten hier die Einführung
des "Ministeriums für Volksaufklärung und Propaganda" unter Goebbels im
März 1933 und das "Schriftleitergesetz" im Oktober 1933 zur Knebelung der
Presse. Auch Kunst musste der NS-Weltanschauung entsprechen, "entartete"
Kunst wurde verboten.
Das Gesamtergebnis war die Herstellung einer uniformen
Gesellschaft durch Überwachung des öffentlichen Lebens, entsprechende
weltanschauliche Erziehung der Jugend sowie Überwachung und Bespitzelung. Es
wurde versucht, auch die Kirchen in dieses System der Gleichschaltung zu
integrieren; jeder sollte in die "Volksgemeinschaft" eingebunden werden.
Stationen der
MachtergreifungJudenverfolgung
und Holocaust
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