Vortrag: Die Preußischen Reformen
3 Die Reformen3.4 Die KabinettsreformUrsprünglich fasste der König die Beschlüsse, die Minister führten sie aus. Beraten wurde der Herrscher durch die Kabinettsräte, welche auf diese Art und Weise zwar viel Einfluss hatten, jedoch keinerlei Verantwortung trugen. Durch Vetternwirtschaft und Karrieredenken hatten häufig vollkommen unfähige Männer diese hohe Stellung inne, welche im entscheidenden Moment dann eine Fehlentscheidung trafen - sie konnten ja nicht zur Verantwortung gezogen werden. Diesem Treiben setzte am 24.11.1808 ein Organisationsedikt ein Ende, welches fünf Fachministerien einführte: Die Ministerien für Inneres, Äußeres und Finanzen, sowie das Kriegs- und das Justizministerium. Die Minister konnten einerseits selbstständiger arbeiten, weil sie mehr Befugnisse erhielten, andererseits waren sie nun jedoch auch dem König für ihr Handeln verantwortlich. |
|